Solarpaket I: Beschleuniger für die Energiewende
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetzpaket „Solarpaket I“ im April 2024 verabschiedet. Die Politik stellt somit die Weichen für einen schnelleren, vereinfachten Weg zur regenerativen Energieversorgung. Seit dem 15.05.2024 sind die Änderungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die meisten Änderungen treten unmittelbar zum 16.05.2024 in Kraft.
Entbürokratisierung und Vereinfachung
Mit dem Solarpaket I werden Vereinfachungen für den Anschluss und Betrieb von PV-Anlagen und Stromspeichern von Endkundinnen und -kunden umgesetzt.
- Die Regelungen zum Mieterstrom wurden vereinfacht, was den Einsatz von Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern attraktiver macht. Das neue Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ermöglicht eine bürokratiearme Stromlieferung innerhalb eines Gebäudes. Mieter und Wohnungseigentümer können nun einfacher in den Genuss von lokal erzeugtem PV-Strom kommen, ohne dass Betreiber der PV-Anlage komplexe Lieferantenpflichten erfüllen müssen. Überschussstrom, der nicht innerhalb des Gebäudes verbraucht wird, kann nach wie vor nach den EEG-Tarifen ins öffentliche Netz eingespeist werden. Um die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Mieterstrom wirtschaftlich umzusetzen, wird dabei in der Regel ein intelligentes Messsystem (iMSys), oder auch „Smart Meter“ benötigt.
- Auch Nutzerinnen und Nutzer von Balkon-PV-Anlagen profitieren deutlich von Vereinfachungen. Zukünftig ist keine vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber mehr notwendig und die Registrierung im Marktstammdatenregister wird auf wenige, einfache Daten reduziert. Zudem können auch Haushalte ohne Zweirichtungszähler Balkon-PV-Anlagen betreiben. Bis zur Installation eines geeichten Zählers werden zukünftig auch rückwärts drehende Zähler akzeptiert. Zukünftig sollen Balkon-PV Anlagen auch einfach über eine Netzsteckdose angeschlossen werden können. Diese Maßnahmen bieten ein niederschwelliges Angebot für Endkundinnen und -kunden, Solarstrom direkt am Wohnort zu nutzen.
- Für kleinere PV-Anlagen bis 25 kW wird die Direktvermarktung vereinfacht. Technische Anforderungen werden gelockert, wodurch die Kosten für die Direktvermarktung sinken und die Steuerung der Anlagen flexibler gestaltet werden kann. Diese Änderungen unterstützen nicht nur private Haushalte, sondern auch kleinere gewerbliche Nutzer, die ihre Energieeffizienz steigern und gleichzeitig zur Energiewende beitragen wollen, indem sie einfacher und kostengünstiger Solarstrom erzeugen und vermarkten können.
Stromspeicher werden zu flexiblem Asset
Die Nutzung von Speichern wird durch die Anpassung des sogenannten Ausschließlichkeitsprinzips flexibler gestaltet. Speicher, die im Sommer überschüssige Energie von PV-Anlagen mittags speichern und in den Abendstunden bereitstellen, können im Winter für den Handel mit Netzstrom verwendet werden. Diese Multi-Use-Fähigkeit ermöglicht es, dass Speicher effizienter und, beispielsweise mit dynamischen Stromtarifen, wirtschaftlicher als zuvor eingesetzt werden können.
Zudem wird das Recht auf einen bevorzugten Netzanschluss, das bisher für erneuerbare Energiequellen galt, auf Speicher ausgeweitet. Diese Gleichstellung von Speichern mit erneuerbaren Energien im Netzanschlussrecht ist ein wichtiger Schritt, um die Integration von Speichersystemen zu erleichtern und deren Rolle in einem zunehmend erneuerbaren Energiesystem zu stärken.
Diese Regelungen stärken die zentrale Rolle von Stromspeichern für eine effiziente und kostengünstige Energieversorgung. Speicher können über Smart Meter mit SPiNE die Volatilität der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen ausgleichen und zur Stabilität und Effizienz des Stromnetzes beitragen. Durch eine intelligente Steuerung der Speicher können Stadtwerke und andere Energieversorger ihre Ausgleichsenergiekosten im Bilanzkreismanagement reduzieren; zum anderen können die Speicher bei dynamischen Stromtarifen zu günstigen Stromkosten beladen werden und die gespeicherte Energie dann bereitstellen, wenn der Strom aus dem Netz teuer ist.
Änderungen für große Anlagen und Gewerbe
Das Solarpaket I bringt noch weitere Vereinfachungen: Für gewerbliche Anlagen wird die Förderung von PV auf Gewerbedächern gestärkt durch eine Erhöhung der Förderung um 1,5 ct/kWh, um auf die gestiegenen Bau- und Kapitalkosten zu reagieren. Und auch für Freiflächen-Anlagen gibt es Änderungen: So werden innovative Konzepte wie die Kombination von PV-Anlagen mit landwirtschaftlichen Flächen oder Parkplätzen gefördert.
Im Bereich der Netzanschlüsse wird das vereinfachte Netzanschlussverfahren auf Anlagen bis 30 kW ausgeweitet und auch für Anlagen bis 100 kW sind Vereinfachungen vorgesehen. Dies soll die Integration von erneuerbaren Energien in das Netz erleichtern und die deutschlandweite Projektierung vereinheitlichen, indem technische Anschlussbedingungen stärker vereinheitlicht werden.
Unser Fazit
Das Solarpaket I setzt endlich eine erste Reihe von Maßnahmen um, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziell stärker fördert, den regulatorischen Rahmen flexibler macht und den bürokratischen Aufwand in vielen Prozessen und Vorgaben reduziert.
Festzuhalten bleibt: Der Smart Meter Rollout ist und bleibt die zentrale Grundlage für das Gelingen der Energiewende, sei es zur Messung und Bilanzierung von Erzeugung und Verbrauch auf unterschiedlichster Ebene, oder auch zur sicheren Steuerung lokaler Anlagen, um z.B. Speicher in dem neu erlaubten Multi-Use-Einsatz auch mit Netzstrom laden zu können.